Um für Sie tätig zu werden ist i.d.R. eine Einzelaufstiegserlaubnis erforderlich, die vom Regierungspräsidium ausgestellt wird. Hierfür sind ca. 14 Tage Vorlaufzeit einzuplanen. Wir beantragen diese für Sie, benötigen jedoch die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers / Grundstücksbesitzers.Für Flüge außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragt.Hier können Sie demnächst das Antragsformular laden. Bitte senden Sie uns dies unterschrieben zurück.